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04.08.2026
04.08.2026
28401 Sozialgericht München

Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall

04.08.2026Ein Sturz auf öligem Boden im betriebseigenen Massageraum ist kein gesetzlich geschützter Arbeitsunfall. Wer ein freiwilliges Massageangebot im Betrieb wahrnimmt, handelt primär aus persönlichem Interesse an Erholung und Entspannung - so urteilt das Sozialgericht München.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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