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11.11.2025
11.11.2025
27340 Hessisches Landessozialgericht

Jugendlicher Fußballspieler eines Bundesligavereins unterfällt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

11.11.2025Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Verletzung eines jugendlichen Fußballspielers, der in einem Nachwuchs­leistungs­zentrum eines Bundesligavereins unter Vertrag stand, als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main und wies die Berufung der Berufsgenos­senschaft zurück.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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