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27.09.2025
27.09.2025
27095 Bundessozialgericht

Kaffeeholen im Betrieb ist in Ausnahmefällen unfallversichert

25.09.2025Grundsätzlich sind Arbeitnehmer beim Kaffeeholen im Betrieb nicht gesetzlich unfallversichert. Doch es gibt Ausnahmen. Eine solche Ausnahme sah das Bundessozialgericht im vorliegenden Fall. Es erkannte, wie schon zuvor das Hessische Landessozialgericht (Urteil v. 07.02.2023 - L 3 U 202/21) das Unfallereignis als Arbeitsunfall an.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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