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25.02.2026
25.02.2026
27782 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Fristlose Kündigung wegen tätlichen Angriffs auf Vorgesetzten: LAG Hamm bestätigt außerordentliche Beendigung eines 21‑jährigen Arbeitsver­hältnisses ohne Abmahnung

25.02.2026Landesarbeits­gericht, Urteil vom 12.09.2025, Aktenzeichen 8 SLa 1003/24 Leitsatz: Eine gegenüber einem Vorgesetzen am Arbeitsplatz verübte Tätlichkeit ist grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung des Arbeitsver­hältnisses zu begründen. Diese stellt eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsver­traglichen Nebenpflichten dar. Jedenfalls bei einem nach Art und Intensität gravierenden Eingriff in die körperliche Integrität muss sich ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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