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08.06.2026
08.06.2026
28204 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Außerordentliche Kündigung wegen angeblicher Pflichtverletzung – Abgrenzung von Tat- und Ver-dachtskündigung und Anforderungen an Tatnachweis und Anhörung

08.06.2026Landesarbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2025, Aktenzeichen 2 SLa 45/25 Leitsätze: Nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern bereits der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen arbeitsver­traglichen Verfehlung kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Der Verdacht muss auf konkrete, vom Kündigenden darzulegende und gegebenenfalls zu beweisende Tatsachen gestützt sein. Er muss ferner dringend ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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