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10.08.2026
10.08.2026
28423 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Bundesarbeits­gericht: Kein Anscheinsbeweis für den Zugang einer bEM-Einladung per Scan-Einschreiben

10.08.2026Bundesarbeits­gericht, Urteil vom 07.05.2026, Aktenzeichen 2 AZR 184/25 Das Bundesarbeits­gericht hat die Revision der Arbeitgeberin zurückgewiesen und damit die Unwirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung bestätigt. Kernpunkt des Falls war, dass die Arbeitgeberin vor der Kündigung ein erneut erforderliches betriebliches Eingliede­rungsmanagement (bEM) nicht wirksam eingeleitet hatte, weil der Zugang der Einladung vom 11. Oktober 2023 nicht bewiesen ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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