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12.07.2025
12.07.2025
26166 Bundesarbeitsgericht

Fristlose Kündigung wegen Verkaufs von Waren ohne Bonierung

11.07.2025Der Verkauf von Waren ohne Bonierung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ist der Vorwurf des Arbeitsgebers nicht völlig aus der Luft gegriffen, hat der Arbeitnehmer Rechtfertigungs- oder Ent­schuldigungs­gründe vorzutragen. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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