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12.07.2025
12.07.2025
26172 Rechtsanwalt Dr. Drees

Kündigung nach Probezeit: Das müssen Arbeitnehmer und Auszubildende wissen

12.07.2025Was ist eine Kündigung nach der Probezeit?Die Länge der Probezeit beträgt maximal sechs Monate. Während der Probezeit bedürfen Kündigungen keines Grundes und die Kündigungsfrist beträgt lediglich zwei Wochen. Dies ändert sich, sobald die Probezeit abläuft.Beachten Sie, dass eine Kündigung immer schriftlich und korrekt zugestellt sein muss. In Unternehmen mit Betriebsrat muss vor einer Kündigung eine Anhörung des Betriebsrats stattfinden. Diskriminierende oder sittenwidrige Kündigungen sind ebenfalls unwirksam.Beachten Sie unbedingt die nur dreiwöchige Frist der Kündigungs­schutzklage, § 4 KSchG!Je nach Dauer der Probezeit unterscheiden sich die rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Kündigung: ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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