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30.06.2025
30.06.2025
26100 Fachanwaltskanzlei Arbeitsrecht Leipzig

Tätowierung als Risiko : Kein Lohn bei Entzündung

30.06.2025Das Landesarbeits­gericht Schleswig -Holstein hat entschieden, dass Arbeitnehmer, die sich freiwillig tätowieren lassen und dadurch arbeitsunfähig werden, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Im konkreten Fall ließ sich einePflege­hilfskraft ein Tattoo auf dem Unterarm stechen, woraufhin sich die Haut entzündete und sie krankgeschrieben wurde. Die Arbeitgeberin verweigerte die Lohnfortzahlung, argumentierend, dass essich hierbei um eine selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit handle. Das Gericht stützte sich auf diese Ansicht und stellte fest, dass das Risiko einer Entzündung nach einer Tätowierung, die lautder Betroffenen in 1 bis 5 Prozent der Fälle auftreten kann, nicht vernachlässigbar ist. ...Weiterlesen auf www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.com
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