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25.02.2026
25.02.2026
27781 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Häufige Kurzzeiter­krankungen können personenbedingte Kündigung rechtfertigen

16.02.2026Landesarbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2024, Aktenzeichen 5 Sa 56/23 Das Landesarbeits­gericht (LAG) Mecklenburg‑Vorpommern hat die Kündigungs­schutzklage eines Maschinenbauers abgewiesen und die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Schwerin bestätigt. Die ordentliche personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist danach wirksam, ein Verstoß gegen § 612a BGB liegt nicht vor. Leitsätze:  Orientierungssatz: Einzelfall einer wirksamen personenbedingten Kündigung nach § ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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