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16.07.2026
16.07.2026
28336 Bundesgerichtshof

Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsal­ternativen enthalten

16.07.2026Der Bundesgerichtshof hat anlässlich eines im elektronischen Rechtsverkehr angebotenen Fitnessstu­diovertrags über die Gestaltung einer Bestätigungsseite entschieden, auf die der Verbraucher nach Anklicken einer Kündigungs­schaltfläche geleitet wird. Es verstößt gegen die verbraucher­schützenden Vorgaben des § 312 k BGB, wenn diese Bestätigungsseite nicht nur ein Formular zur Eingabe der für die Kündigung erforderlichen Angaben und eine Schaltfläche zur Bestätigung der Kündigung, sondern auch Informationen zu Kündigungsal­ternativen, wie zum Beispiel das Pausierenlassen des Vertrags, enthält. Die Bestätigungsseite dient allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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