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10.08.2026
10.08.2026
28426 Rechtsanwalt Dr. Drees

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung: Wann ist sie wirksam?

10.08.2026Fristlose Kündigung ohne Abmahnung: Ist das erlaubt?Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist erlaubt, wenn ein so schwerer Pflichtverstoß vorliegt, dass der Arbeitgeber das Verhalten nicht einmal für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist hinnehmen muss. Das Gericht prüft dabei immer den Einzelfall.Fristlose Kündigung ohne Abmahnung: Ist das erlaubt?Der Arbeitgeber muss darlegen und beweisen, dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt. Danach folgt eine Interessenabwägung. Dabei zählen unter anderem folgende Gesichtspunkte:Anschaulich ist der Fall der eigenmächtigen Selbstbeurlaubung. Ein Arbeitnehmer trat auf eigene Faust Urlaub an, obwohl der Arbeitgeber ihn nicht genehmigt hatte. Das Bundesarbeits­gericht sah darin ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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