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19.09.2026
19.09.2026
28585 Rechtsanwalt Dr. Drees

Resturlaub bei Kündigung: Das steht Ihnen zu

16.09.2026Was passiert mit dem Resturlaub bei Kündigung?Auch nach einer Kündigung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bis zum Ende der Kündigungsfrist besteht Ihr Arbeitsverhältnis weiter. Sie können deshalb noch Urlaub nehmen. Offene Urlaubstage, die wegen der Beendigung nicht mehr gewährt werden können, muss Ihr Arbeitgeber auszahlen. Das bestimmt § 7 Abs. 4 BUrlG.Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wer kündigt. Auch bei einer Eigenkündigung behalten Sie Ihre Urlaubsansprüche. Dasselbe gilt bei einer einvernehmlichen Beendigung durch Aufhebungsvertrag.Bei einer wirksamen fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort. Für Urlaub bleibt dann keine Zeit mehr; noch bestehende Ansprüche sind grundsätzlich abzugelten. Die ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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