wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
29.06.2026
29.06.2026
28280 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

BAG verschärft die Anforderungen an Massenentlassungen: Anzeige vor Kündigung ist Wirksamkeits­voraussetzung

29.06.2026Bundesarbeits­gericht, Urteile vom 01.04.2026, Aktenzeichen 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22 Mit den Urteilen vom 1. April 2026 hat der Sechste Senat des Bundesarbeits­gerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Massenentlassung grundlegend an die Vorgaben des EuGH angepasst. In beiden Fällen entschied das BAG, dass eine Kündigung im Zusammenhang mit einer anzeigepflichtigen Massenentlassung unwirksam ist, wenn ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de mehr von www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/BAG_verschaerft_die_Anforderungen_an_Massenentlassungen_Anzeige_vor_Kuendigung_ist