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09.06.2026
09.06.2026
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Polizeidurchsuchung beschädigt Mietwohnung – Wer zahlt den Schaden?

09.06.2026BGH stärkt Rechte von Vermietern bei rechtmäßigen PolizeieinsätzenWenn Polizeibeamte im Rahmen eines Strafverfahrens eine Wohnung durchsuchen, entstehen nicht selten Schäden an Türen, Fenstern oder Inventar. Doch wer trägt die Kosten, wenn sich später herausstellt, dass die Maßnahme rechtmäßig war? Muss der Vermieter den Schaden hinnehmen? Mit Urteil vom 14.03.2013 (Az. III ZR 253/12) hat der Bundesgerichtshof hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen.Der Fall: Drogenermittlungen und beschädigtes Fenster Der Kläger war Miteigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung. Gegen den Mieter bestand der Verdacht des unerlaubten Drogenhandels. Aufgrund eines richterlichen Durchsuchungs­beschlusses drang ein Spezialein­satzkommando der Polizei in ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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