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17.08.2026
17.08.2026
28456 Amtsgericht München

Davongeflogenes Autodachzelt: Reines Rütteln ersetzt keine Schraubenkontrolle

17.08.2026Wer ein Autodachzelt mietet und die vertraglich vereinbarten Kontrollpflichten vernachlässigt, haftet bei einem Verlust oder Schaden wegen Sorgfalts­pflichtver­letzung. Ein bloßes "Rütteln" am Gestell genügt den vertraglichen Vorgaben zur Überprüfung der Schrauben­verbindungen nicht. Das hat das Amtsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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