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09.06.2026
09.06.2026
28212 Amtsgericht München

Reiseveranstalter muss Reisepreis für eine nicht durchgeführte Fußballreise zurückzahlen

08.06.2026Das Amtsgericht München gab der Klage eines Reisekunden auf Rückzahlung des vollständigen Reisepreises für eine nicht erbrachte Fußballreise nach Istanbul statt, da der Veranstalter trotz Zahlung weder Tickets noch Flüge geliefert und seine Einwendungen nicht hinreichend substantiiert hatte.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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