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20.07.2026
20.07.2026
28243 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Nachzahlung und Vertragsstrafe nach manipuliertem Strom- und Gasverbrauch in Cannabis-Plantagenfall

18.06.2026Der Beklagte bezog von der Klägerin Strom und Gas für ein angemietetes Haus, in dem er eine Cannabis-Plantage errichtete. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte zur Nachzahlung des aufgrund einer Manipulation der Zähler nicht entrichteten Strom- und Gasentgelts sowie einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt gut 82.000 €.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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