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07.07.2026
07.07.2026
28303 Rechtsanwalt Dr. Drees

Personalakte einsehen: Das Auskunftsersuchen beim Arbeitgeber

07.07.20261. Wann dürfen Arbeitnehmer ihre Personalakte einsehen?Arbeitnehmer dürfen ihre Personalakte im laufenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einsehen. Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist § 83 Abs. 1 BetrVG. Sie müssen dafür nicht erst abwarten, bis eine Kündigung ausgesprochen wurde. Auch ein konkreter Streit ist nicht zwingend erforderlich.Wann dürfen Arbeitnehmer ihre Personalakte einsehen?Das Einsichtsrecht soll sicherstellen, dass Sie wissen, welche Unterlagen der Arbeitgeber über Sie sammelt und auf welche Informationen er seine Entscheidungen stützt. Sie sollen prüfen können, ob die Akte richtig, vollständig und fair geführt wird. ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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