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23.02.2026
23.02.2026
27765 Rechtsanwalt Dr. Drees

Kündigung per E-Mail: Wirksamkeit, Folgen und die beste Vorgehensweise

23.02.20261. Ist eine Kündigung per E-Mail gültig und rechtskräftig?Nein, eine E-Mail reicht nicht zu einer gültigen Kündigung eines Arbeitsver­hältnisses. Es kann aber bei Auslandsbezug und bei freien Mitarbeitern Ausnahmen geben, dazu unten mehr.Das Gesetz verlangt bei Kündigungen von Arbeitsver­hältnissen die Schriftform, § 623 BGB. Die elektronische Form ist sogar explizit ausgeschlossen. Eine E-Mail erfüllt diese Anforderung nicht. Das gilt auch dann, wenn jemand ein unterschriebenes Schreiben einscannt und als PDF anhängt. Die Unterschrift liegt dann nur als Kopie vor und genau das reicht nicht.Ist eine Kündigung per E-Mail gültig und rechtskräftig? ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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