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06.04.2026
06.04.2026
27949 Rechtsanwalt Dr. Drees

Kündigung vor Arbeitsantritt: Ist das erlaubt?

06.04.2026Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt generell ausgeschlossen?Nein, ausgeschlossen ist die Kündigung vor Arbeitsantritt nicht. Sie ist grundsätzlich möglich, sofern Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die Umstände nicht wirksam etwas anderes festlegen.Der wichtigste Grundsatz stammt aus der Rechtsprechung des Bundesarbeits­gerichts (BAG): Ein bereits geschlossener Arbeitsvertrag kann vor Arbeitsantritt ordentlich gekündigt werden, wenn die Parteien das nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben und sich ein Ausschluss nicht zweifelsfrei aus den Umständen ergibt (z. B. durch eine vereinbarte Vertragsstrafe für den Nichtantritt).Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt generell ausgeschlossen?Was heißt das praktisch? ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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