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11.05.2026
11.05.2026
28084 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Änderungskündigung eines Schulbusfahrers wegen distanzlosen Verhaltens gegenüber Kindern ist wirksam

11.05.2026Landesarbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern (2. Kammer), Urteil vom 22.07.2025, Aktenzeichen 2 SLa 34/25 Leitsatz: Ein Busfahrer unterliegt gemäß § 241 Abs. 2 BGB der Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und insbesondere distanzloses Verhalten gegenüber den von ihm zu befördernden Kindern zu unterlassen. Das Landesarbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern (2. Kammer) bestätigt mit Urteil vom 22.07.2025 die Entscheidung ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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