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08.02.2026
08.02.2026
27709 Rechtsanwalt Dr. Drees

Befristeter Arbeitsvertrag und Kündigung: nur selten möglich

08.02.2026Kann der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen?Befristete Arbeitsverträge enden zu einem klar definierten Zeitpunkt. Deshalb kann Ihr Arbeitgeber den Vertrag grundsätzlich nicht vorher ordentlich kündigen. So bestimmt es § 15 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).Die außerordentliche (fristlose) Kündigung richtet sich aber nach anderen Vorschriften, mehr dazu unten.Achtung: Eventuelle Ausnahmeregelungen in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag könnten Sie mitunter schnell überlesen. Im Arbeitsvertrag reicht es etwa aus, wenn eine ordentliche Kündigungsklausel angekreuzt ist. Ist die Ausnahme dem Tarifvertrag zu entnehmen, reicht es aus, wenn der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verweist. Lesen Sie die Verträge also ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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