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15.06.2026
15.06.2026
28231 Bundesverwaltungsgericht

Rassistische Chat-Beiträge von Beamten stellen nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue dar

15.06.2026Das Versenden von Chat-Beiträgen oder Bildern, die ausgehend von einem objektivierten Empfängerhorizont rassistisch erscheinen oder die Unrechtstaten der NS-Diktatur verharmlosen, ist ein Dienstvergehen. Die Annahme, dass der Beamte durch die Äußerung auch gegen die Verpflichtung verstößt, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, und damit wegen der elementaren Bedeutung der Verfassungs­treuepflicht nicht im Beamtenverhältnis verbleiben kann, setzt eine Aufklärung des Kontexts der Meinungsäußerung und der subjektiven Einstellung des Beamten voraus. Das hat das Bundesver­waltungsgericht in Leipzig entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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