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09.08.2026
09.08.2026
28400 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Instagram-Beitrag über vom Dackel gefressenen Mäuseköder im Gastraum eines Restaurants zulässig

04.08.2026Der Antragsteller wendet sich gegen Äußerungen der Antragsgegnerin über einen Besuch in seinem Lokal, bei dem der Dackel der Antragsgegnerin Gift aus einer Mäuse-Köderbox fraß. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, dass es sich um zulässige - teilweise überzeichnete und emotionalisierte - Meinungsäußerungen handele.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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