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06.12.2025
06.12.2025
27474 Verwaltungsgericht Berlin

Keine Obergrenze für Coronatests - Abrechnungspraxis gegenüber Corona-Teststellen rechtswidrig

05.12.2025Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin muss bei der Vergütung von Corona-Teststellen vor einer etwaigen Kürzung des Vergütungsanspruchs grundsätzlich eine vertiefte Prüfung der Abrechnung vornehmen, wenn die Anzahl der abgerechneten Tests die ursprünglich angezeigte Testkapazität der Teststelle überschreitet. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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