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01.05.2026
01.05.2026
28040 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Teststellen­betreiber muss fast 600 000 Euro erhaltene Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen

29.04.2026Die Klage eines Teststellen­betreibers aus Dortmund gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung in Höhe von fast 600.000 Euro durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sowie gegen die Versagung der Vergütung eines noch nicht abgerechneten Monats in Höhe von weiteren knapp 11.000 Euro ist auch beim Oberverwal­tungsgericht erfolglos geblieben. Mit Beschluss hat das Oberverwal­tungsgericht die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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