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18.08.2026
18.08.2026
28462 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtmäßig: Kein tatsächlicher Liquiditätsengpass

18.08.2026Die Klage eines Unternehmers gegen die Rückforderung ausgezahlter Corona-Soforthilfen bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwal­tungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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