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04.06.2026
04.06.2026
28192 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtmäßig

04.06.2026Die Empfänger von Corona-Soforthilfe in Brandenburg müssen die ihnen gewährte Zuwendung zurückzahlen, wenn sie aus den erhaltenen Bewilligungs­bescheiden erkennen konnten, dass die Soforthilfe zu dem Zweck gewährt wurde, einen prognostizierten existenzbedrohenden Liquiditätsengpass in den folgenden drei Monaten zu vermeiden, und dieser Liquiditätsengpass tatsächlich nicht eingetreten ist. Dies hat das Oberverwal­tungsgericht Berlin-Brandenburg in drei Verfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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