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05.03.2026
05.03.2026
27821 Verwaltungsgericht Münster

Corona-Erkrankung eines Lehrers nach Klassenfahrt ist kein Dienstunfall

05.03.2026Das Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, die Infektion eines verbeamteten Lehrers mit dem Coronavirus nach einer Klassenfahrt als Dienstunfall anzuerkennen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster mit jetzt bekannt gegebenem Urteil nach mündlicher Verhandlung vom 24. Februar 2026 entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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