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05.08.2026
05.08.2026
28405 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Bienenstich auf dem Weg zur Arbeit als Dienstunfall anerkannt

05.08.2026Ein von einem Beamten auf dem Weg von zu Hause zur Dienststelle erlittener Insektenstich ist ein Dienstunfall. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und das Oberverwal­tungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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