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27.04.2024
27.04.2024
18587 Oberlandesgericht Hamm

Hälftiger Erwerb eines Grundstücks durch Lebensgemeinschaft zwecks Baus eines Einfamilienhauses begründet nicht zwingend eine GbR

02.06.2022Erwerben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft je zur Hälfte ein Grundstück, um dort ein Einfamilienhaus zu bauen, in das sie leben wollen, so begründet dies keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), wenn der Zweck nicht über die Verwirklichung der Beziehung hinausgeht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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