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27.04.2024
27.04.2024
22871 Landgericht Stuttgart

Maklerprovision: Einstufung einer Immobilie als Einfamilienhaus bestimmt sich auf Grundlage der bisherigen Bebauung und Nutzung

20.02.2024Die Einstufung einer Immobilie als Einfamilienhaus im Rahmen des § 656 c Abs. 1 BGB bestimmt sich auf Grundlage der bisherigen Bebauung und Nutzung. Wie der Käufer die Immobilie künftig nutzen will, spielt keine Rolle. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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