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29.04.2024
29.04.2024
22513 Amtsgericht Hamburg

Eigen­bedarfs­kündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus ohne Vorliegen einer Baugenehmigung für den Umbau unwirksam

12.12.2023Befinden sich in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen und will der Eigentümer das Haus künftig als Einfamilienhaus selber nutzen, so sind die entsprechenden Eigen­bedarfs­kündigungen unwirksam, wenn für den Umbau keine Baugenehmigung vorliegt. Es liegt dann eine unzulässige Vorratskündigung vor. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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