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15.07.2025
15.07.2025
26189 Bundesgerichtshof

Härteeinwand gegen Eigen­bedarfs­kündigung kann mittels ausführlicher Stellungnahme eines medizinisch qualifizierten Behandlers untermauert werden

15.07.2025Der Härteeinwand gegen eine Eigen­bedarfs­kündigung kann mittels ausführlicher Stellungnahme eines medizinisch qualifizierten Behandlers untermauert werden. Es ist nicht erforderlich, ein fachärztliches Attest vorzulegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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