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14.07.2025
14.07.2025
26177 Amtsgericht München

Zwingende Nennung eines Kostenrahmens bzw. einer Kostenobergrenze bei Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen oder baulichen Veränderungen

14.07.2025Beschließen die Wohnungseigentümer Erhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen, so muss zwingend ein Kostenrahmen oder eine Kostenobergrenze genannt werden. Dies gilt auch bei Grundlagen­beschlüssen. Fehlt es an der Nennung, widersprechen die Beschlüsse ordnungsgemäßer Verwaltung und können daher für unwirksam erklärt werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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