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22.05.2025
22.05.2025
25899 Bundesgerichtshof

Wohnungseigentümer haftet auf Beseitigung einer vom Mieter vorgenommenen ungenehmigten baulichen Veränderung

22.05.2025Der Wohnungseigentümer haftet auf Beseitigung einer vom Mieter vorgenommen ungenehmigten baulichen Veränderung. Dabei ist es unerheblich, dass ein Anspruch auf Gestattung der baulichen Veränderung besteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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