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05.06.2026
05.06.2026
28201 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Aufstellen von Blumenkübeln auf öffentlichem Gehweg stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar

05.06.2026Zu Recht hat die Stadt Mülheim an der Ruhr der Bewohnerin eines Grundstücks aufgegeben, die von ihr auf dem Gehweg aufgestellten Blumenkübel zu entfernen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit den gegen die Beseitigungs­verfügung gerichteten Eilantrag abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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