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04.09.2026
04.09.2026
28525 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Kein Recht auf „Verschönerung“ ohne Erlaubnis: Blumenkübel auf Gehweg bleiben Sondernutzung

04.09.2026Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat einer Anwohnerin zu Recht aufgegeben, auf einem Gehweg aufgestellte Blumenkübel zu entfernen. Das hat das Oberverwal­tungsgericht entschieden und die Beschwerde der Mülheimerin gegen den vorangegangenen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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