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19.06.2025
19.06.2025
26046 Oberlandesgericht Karlsruhe

Technische Fertigkeiten eines Minderjährigen allein rechtfertigen keine Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines Gewerbes

19.06.2025Für die Erteilung einer Genehmigung gegenüber einem Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Gewerbes kommt es nicht allein auf die technischen Fertigkeiten des Minderjährigen an. Vielmehr ist zu fordern, dass der Minderjährige die psychische und charakterliche Reife eines Volljährigen hat. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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