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25.08.2025
25.08.2025
26405 Amtsgericht München

Auch wer "Gratis" Rikscha-Fahrten anbietet, handelt gewerblich und benötigt eine Genehmigung

25.08.2025Auch das Anbieten von "Gratis" Rikscha-Fahrten kann eine gewerbliche Tätigkeit sein. Es kommt für das Merkmal der Gewerblichkeit nicht darauf an, ob bewusst ein Entgelt für eine Tätigkeit eingefordert wird, sondern darauf, ob die Tätigkeit auf das dauerhafte Erzielen von Einnahmen ausgelegt ist, betonte das Amtsgericht München in einem Urteil.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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