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05.08.2025
05.08.2025
26304 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Schweigen des Bausparers zur Vertragsänderung kann Zustimmung bedeuten

05.08.2025Das Schweigen des Bausparers zur Änderung Allgemeiner Geschäfts­bedingungen von Bausparverträgen kann als Zustimmung zur Änderung gewertet werden, wenn nicht der Kernbereich des Vertrags betroffen ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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