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01.07.2025
01.07.2025
26105 Amtsgericht München

Statt Laptop nur Mehl im Paket - Paketdienstleister haftet für Verlust eines Laptops

01.07.2025Ein Münchner verkaufte sein Apple MacBook und verschickte es mit DHL. Beim Käufer kamen aber nur drei Tüten Mehl an. Das Amtsgericht München hatte zu entscheiden, wer haftet, wenn der Laptop auf dem Versandweg zu drei Packungen Mehl wird.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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