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27.04.2024
27.04.2024
18206 Landgericht Bremen

Keine Haftung des Rechtsanwalts für fehlende Beurkundung des Miet- und Bürgschaftsvertrags durch Notar im Rahmen eines Grundstückskaufs

01.04.2022Ein Rechtsanwalt haftet nicht für die fehlende Beurkundung des Miet- und Bürgschaftsvertrags durch den Notar im Rahmen eines Grundstückskaufs. Der Rechtsanwalt muss nur auf das "ob" der Be­urkundungs­bedürftig­keit eines Vertrags hinweisen, nicht aber auf das "wie" der Beurkundung. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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