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29.11.2023
17802 Nebenkostenabrechnung nach Mietende

Bis wann muss der Vermieter nach dem Auszug des Mieters die Betriebs­kosten­­abrechnung erstellen?

05.09.2023Haben die Miet­vertrags­parteien vereinbart, dass der Mieter die Betriebs­kosten zu zahlen hat, so muss der Vermieter nach § 556 Abs. 3 BGB jährlich über die Nebenkosten abrechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungs­zeitraums mitgeteilt werden. Doch gilt dies auch nach Beendigung des Miet­verhältnisses?Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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