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27.04.2024
27.04.2024
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Verleumdung nach § 187 StGB: Schutz vor Rufschädigung und falschen Behauptungen

02.01.2024Was bedeutet „Verleumdung“ gemäß § 187 StGB?Unter Verleumdung versteht man das vorsätzliche Verbreiten oder Behaupten von unwahren Tatsachen über eine dritte Person mit dem Ziel, deren Ruf zu schädigen. Im Gegensatz zur üblen Nachrede muss die falsche Behauptung oder Verbreitung bei der Verleumdung „wider besseren Wissens“ erfolgen. Das bedeutet, dass der Täter bewusst und wissentlich Falschinformationen verbreitet.Um strafbar zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:Die Verleumdung nach § 187 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Bei öffentlicher Begehung der Tat oder durch Verbreitung von Schriften erhöht sich das Strafmaß. ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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