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27.04.2024
27.04.2024
20078 Landgericht München I

Makler muss einen länger zurückliegenden Suizid der Vor-Voreigentümerin nicht offenbaren

25.01.2023Einen länger zurückliegenden Suizid der Vor-Voreigentümerin muss ein Makler grundsätzlich nicht offenbaren. Denn ein solcher Umstand beeinflusst bei objektiver Betrachtung die Kaufentscheidung eines vernünftigen Dritten nicht. Dies hat das Landgericht München I entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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