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27.04.2024
27.04.2024
21394 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Keine Erlaubnis zur Einfuhr und Abgabe eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung

15.08.2023Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist nicht verpflichtet, einem Arzt vorläufig eine Erlaubnis unter anderem für die Einfuhr von Natrium-Pentobarbital aus der Schweiz nach Deutschland und die Abgabe dieses Betäubungsmittels an seine Patienten zum Zweck der Selbsttötung zu erteilen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen mit Eilbeschluss entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Ergebnis bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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