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27.04.2024
27.04.2024
23507 Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht

Erfolgloser Antrag gegen die Abschaffung der Zusatzbezeichnung "Homöopathie"

27.03.2024Der Antrag einer Ärztin gegen die Streichung der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" aus der Weiterbildungs­ordnung der schleswig-holsteinischen Ärztekammer war bereits unzulässig, weil eine Verletzung eigener Rechte der Ärztin nicht in Betracht kam. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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