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27.04.2024
27.04.2024
21596 Bruns & Dreyer - Kanzlei für Erbrecht & Familienrecht

Betreuungs­rechtsreform 2023 – Was ist neu?

30.05.2023Das Notvertretungsrecht der EhegattenMit der Wiedereinführung des § 1358 BGB begründet der Gesetzgeber ein neues Recht der Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner: das Notvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge.Dieses Institut soll im Fall medizinischer „Notsituationen“ helfen, die Beistands­möglichkeiten der Eheleute/Lebenspartner untereinander zu verbessern und die Bestellung einer Betreuung zu vermeiden. Stattdessen nimmt der Ehe-/Lebenspartner die Aufgaben eines Betreuers im Bereich der Gesundheitssorge wahr.Hierbei handelt es sich um ein Recht und nicht um eine Pflicht – niemand muss eine solche Vertretung übernehmen. Möchte oder kann der Ehe-/Lebenspartner dies nicht, kann der behandelnde Arzt nach wie vor das ...Weiterlesen auf bruns-dreyer.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf bruns-dreyer.de
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